Angebot

Mit der sozialpädagogischen Familienbegleitung (SPF) bieten wir eine zeitlich begrenzte Erziehungshilfe bei den Familien zuhause an. Mit der SPF entlasten unsere gut ausgebildeten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen die Familien nicht direkt, sondern vermitteln ihnen Hilfe zur Selbsthilfe.

Die konstruktive Zusammenarbeit im Dreieck zwischen Familie, der zuweisenden Stelle und unserer Fachperson bildet das Fundament für eine erfolgreiche sozialpädagogische Familienbegleitung.


Ziele / Zielgruppen

Die SPF bewährt sich sowohl bei Familien in Einzelkrisen, als auch bei Familien mit Strukturkrisen. Wir kommen dort zum Einsatz, wo das eigenständige Funktionieren von Familien in Frage gestellt ist.

Die SPF eignet sich bei:

  • Überforderung in der familiären Alltagsgestaltung
  • fehlenden Strukturen und Grenzen
  • Einelternfamilien, die während oder nach einer Trennung Unterstützung brauchen bei der Neuorientierung und Neustrukturierung ihres Alltags
  • sozialer Isolation
  • Erziehungsschwierigkeiten
  • Entwicklungsauffälligkeiten der Kinder
  • Familien, deren Kinder im Sinne des Kindesschutzes gefährdet sind
  • Krisen durch einschneidende Ereignisse wie Geburt, Tod, Krankheit
  • Perspektivenlosigkeit
  • Jugendlichen, die mit Unterstützung den Schritt in die Selbständigkeit machen
  • Mehrgenerationenproblematik
  • erschwerten Lebensumständen (z.B. psychischer Erkrankung, Arbeitslosigkeit,  Sucht, mangelnder Integration)

Wir wecken sowie stärken durch Gespräche und passende Übungen die Ressourcen der Familie, fördern deren Eigeninitiative und entwickeln Schritt für Schritt, zusammen mit der Familie, Wege und Verhaltensstrategien, wie Probleme angegangen und bewältigt werden können.

Ziele der SPF:

  • Die Familie funktioniert aus eigener Kraft.
  • Die Familie kennt geeignete Massnahmen, mit Schwierigkeiten umzugehen.
  • Die Eltern fühlen sich kompetenter und sicherer in der Erziehung ihrer Kinder.

Anmeldung

FUJH ist gemäss Statuten vorwiegend im Raum Winterthur tätig. Anfragen nehmen wir gerne telefonisch oder via E-Mail entgegen.
Bei vorhandener Kapazität senden wir Ihnen unser Anmeldeformular zu. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über eine Fach- oder Beratungsstelle in Winterthur. Familien oder Jugendliche ab 15 Jahren können sich auch direkt melden. FUJH wird gegebenenfalls den Beizug einer Fachstelle empfehlen.

Koordination: Regula Gilg
regula.gilg@fujh.ch, 052 244 02 34


Tarife

Seit Januar 2022 können beim Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich Kostenübernahmegarantien für sozialpädagogische Familienbegleitung, Jugendcoaching oder individuelle Besuchsbegleitungen beantragt werden.

Bei minderjährigen Personen stellen

• die sorgeberechtigten Eltern,
• die KESB,
• das Gericht bzw. die Beiständin oder der Beistand in deren Auftrag,
• der Vormund oder die Vormundin
• oder die urteilsfähige minderjährige Person selbst

den Antrag. Die Kinder- und Jugendhilfezentren (z.B. kjz Winterthur) unterstützen Eltern und Minderjährige bei der Antragstellung.

Elternbeiträge entfallen.

Informationen zur Vorgehensweise sowie die Vorlage des Antrages finden Sie unter:

  • www.zh.ch/ergaenzende-hilfen-zur-erziehung/fallfinanzierung