Angebot

Bei der Besuchsbegleitung handelt es sich um eine individuelle Besuchs- und Übergabebegleitung im Rahmen des angeordneten, begleiteten Besuchsrechts. Krisensituationen sollen auf diese Weise entschärft werden, Ängste abgebaut und Hilfestellungen für die Aufrechterhaltung oder den Aufbau der Beziehung zum Kind gegeben werden. Ziel ist eine möglichst unbeschwerte Begegnung zwischen Kind und getrenntlebendem Elternteil.

Eine sozialpädagogisch ausgebildete Fachperson begleitet das Kind und den besuchsberechtigen Elternteil während einer individuell vordefinierten Besuchszeit. Sie achtet auf eine konfliktfreie Übergabe und sorgt dafür, dass die Bedürfnisse und die Sicherheit des Kindes immer im Zentrum stehen. Die Fachperson hat gegenüber allen Betroffenen eine wertschätzende Haltung und bildet bei Bedarf eine Brücke zwischen dem Kind und dem besuchsberechtigten Elternteil.


Ziele / Zielgruppen

Die Besuchsbegleitung eignet sich für getrenntlebende Eltern

  • deren Begegnungen und Kindes-Übergaben durch Konflikte belastet werden.
  • bei denen eine konstruktive Kommunikation schwierig ist.
  • bei denen es Unsicherheit in Zusammenhang mit dem Einhalten von Abmachungen und der Sicherheit des Kindes gibt.
  • bei denen das Gericht oder die KESB eine Besuchsbegleitung angeordnet hat.

Ziele der Besuchsbegleitung

  • das Kind wird ernst genommen, fühlt sich wohl und sicher.
  • das Kind hat eine unbeschwerte Zeit bei altersgemässen Aktivitäten.
  • das Kind kann Vertrauen und eine Beziehung zum getrenntlebenden Elternteil aufbauen oder aufrechterhalten.
  • der besuchsberechtigte Elternteil wird in seiner Aufgabe gestärkt und fühlt sich sicher im Umgang mit dem Kind.
  • der abgebende Elternteil kann Vertrauen aufbauen, dass es dem Kind während der Besuche gut geht.

Anmeldung

FUJH ist gemäss Statuten vorwiegend im Raum Winterthur tätig. Anfragen nehmen wir gerne telefonisch oder via E-Mail entgegen.
Bei vorhandener Kapazität senden wir Ihnen unser Anmeldeformular zu. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über eine Fach- oder Beratungsstelle in Winterthur. Familien oder Jugendliche ab 15 Jahren können sich auch direkt melden. FUJH wird gegebenenfalls den Beizug einer Fachstelle empfehlen.

Koordination: Regula Gilg
regula.gilg@fujh.ch, 052 244 02 34


Tarife

Seit Januar 2022 können beim Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich Kostenübernahmegarantien für sozialpädagogische Familienbegleitung, Jugendcoaching oder individuelle Besuchsbegleitungen beantragt werden.

Bei minderjährigen Personen stellen

• die sorgeberechtigten Eltern,
• die KESB,
• das Gericht bzw. die Beiständin oder der Beistand in deren Auftrag,
• der Vormund oder die Vormundin
• oder die urteilsfähige minderjährige Person selbst

den Antrag. Die Kinder- und Jugendhilfezentren (z.B. kjz Winterthur) unterstützen Eltern und Minderjährige bei der Antragstellung.

Elternbeiträge entfallen.

Informationen zur Vorgehensweise sowie die Vorlage des Antrages finden Sie unter:

  • www.zh.ch/ergaenzende-hilfen-zur-erziehung/fallfinanzierung